Torsten Liebert

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GKV Osteopathie

Einige gesetzliche Krankenversicherungen (GKV) übernehmen mittlerweile anteilig die Kosten für osteopathische Behandlungen.
Diese muss in der Regel von einem Arzt durch eine formlose ärztliche Bescheinigung veranlasst sein, und der Leistungserbringer muss Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen sein oder eine osteopathische Ausbildung absolviert haben, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten. Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei Ihrer GKV ein. Ihre GKV überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Da die Leistungsübernahme und der Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherungen variiert, erkundigen Sie sich bitte im Vorfeld bei Ihrer Krankenversicherung.
Bei Fragen hierzu können Sie mich gerne per Telefon oder e-mail kontaktieren.
Ich helfe Ihnen gerne weiter.

Hier erhalten Sie aktuelle Informationen dazu:
www.osteokompass.de

 
   
 

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